Keine Panik: Fakten zur "Vogelgrippe"


Am 8. Oktober 2005 wurde gemeldet: Vogelgrippe in Rumänien. Viele fragen: Was ist das? Sind wir in Gefahr? Wir von "Untermain" geben über diese Viruserkrankung bei Vögeln hier eine sachliche Information weiter, die von der Vogelschutzwarte in Frankfurt am Main ausgearbeitet worden ist. Diese staatliche Institution wird von den drei Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland getragen.

Wichtig scheint vor allen Dingen der Hinweis zu sein, dass vor weitreichenden Spekulationen in jedem Einzelfall von Vogelgrippe bzw. Geflügelpest (beide Namen bezeichnen die selbe Krankheit) unbedingt erst einmal geklärt werden muss, ob es sich tatsächlich um die aggressive Virus-Variante "H5N1" aus China handelt. Das kann nur im Labor geschehen.

Bedenken Sie beim Lesen der Information, dass die jüngste Entwicklung ("kranke Enten in Rumänien") darin noch nicht enthalten sein kann: Unsere Fassung des Papiers ist auf dem Stand vom 21. 09. 2005. Und die darin erst vorgeschlagenen Maßnahmen zur Überwachung der Wildvogelbestände ("Monitoring") sind bereits in die Wege geleitet. (Auch "Untermain" ist beteiligt: Unsere Wasservogelzähler werden die regionalen Proben-Entnehmer unterstützen.)




Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland,
Institut für angewandte Vogelkunde
Steinauer Straße 44, 60386 Frankfurt am Main
Tel. 069 / 42 01 05-0. Fax: 069 / 42 01 05-29. e-mail: info(at)vswffm.de


Positionspapier
der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland;
erstellt von Dr. Matthias Werner, 25. 08. 2005 (ergänzt bis 21. 09. 2005).

Vogelgrippe und Zugvögel: Versachlichung ist angesagt!

Die Gefahren durch die sogenannte "Vogelgrippe" (Klassische Geflügelpest) sind in Mitteleuropa für Mensch und Vogel in Vogelhaltungen nach Auffassung der Staatlichen Vogelschutzwarte als sehr gering zu bezeichnen. Dennoch kann auf dem derzeitigen Kenntnisstand nicht völlig ausgeschlossen werden, dass Zugvögel das Vogelgrippe-Virus mit sich nach Mitteleuropa tragen. Rastende oder überwinternde Zugvogel aus Sibirien haben in Deutschland aber weder direkten Kontakt zu Menschen noch fliegen sie regelmäßig in Geflügelfreilandhaltungen ein. Gesundheitliche oder wirtschaftliche Gefahren sind somit kaum gegeben. Trotzdem sind wir der Auffassung, dass auch bei geringen Eintrittswahrscheinlichkeiten die Vorsorgemaßnahmen, wie sie von der Bundesregierung bzw. den Landesregierungen in unserem Zuständigkeitsbereich angekündigt wurden, aufgrund der potentiell hohen Gefahren einer weltweiten Epidemie und drohender wirtschaftlicher Schaden in der Geflügelwirtschaft gerechtfertigt sind. Die Vogelschutzwarte steht in engem Kontakt mit den Tierseuchenexperten der drei Bundesländer, wobei geplant ist, im Rahmen eines Monitorings insbesondere Wasservögel wie Gänse, Schwäne und Enten auf mögliche Anzeichen der Vogelgrippe zu überwachen.

Die wichtigsten Fakten und Einschätzungen zusammengefasst:

1. "Vogelgrippe" - Was ist das für eine Krankheit?

Die "Vogelgrippe" ( = Klassische Geflügelpest, aviäre Influenza; engl. : "bird flu") ist eine Vogelkrankheit, die 1878 erstmals in Italien beobachtet wurde. Nach Seuchenzügen durch Europa, Amerika und Asien wurden seit den 30er Jahren zunächst keine Ausbrüche mehr registriert. 1983 kam es zu Ausbrüchen in den USA. Seit Ende der 90er Jahre ist die Krankheit immer wieder in Asien zu Tage getreten. 1999 trat die Krankheit in Italien und 2003 in den Niederlanden und Belgien auf. Zur Eindämmung der Seuche mussten weltweit Millionen von Vögeln getötet werden. Die aktuell in Asien aufgetretene Variante des Virus (H5N1) ist für Geflügel hoch pathogen: Im Versuch infizierte Hühner starben nach 20 Stunden.

Die Ansteckung erfolgt i.d.R. als Tröpfcheninfektion nach einer Inkubationszeit von wenigen Stunden bis 3 Tagen (maximal 7 Tage), wobei als Symptome stumpfes, gesträubtes Federkleid, Apathie, Anorexie, hohes Fieber, Ödeme an Kopf, Hals, Kamm und Beinen sowie Durchfall und Nervosität auftreten. Ferner kommt es häufig zu Sekretfluss aus Schnäbeln und Augen, einem Rückgang der Legeleistung und sinkender Gewichtszunahme (vgl. hierzu auch unter 7. das Merkblatt des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit).

Von Seuchenexperten wird befürchtet, dass wenn es nicht gelingt, das Virus schnell einzudämmen, es zu einer Neukombination des Virus mit einem menschlichen Grippevirus kommen kann. Folge könnte eine weltweite Grippe-Epidemie (Pandemie) bei Menschen sein. Hierfür gibt es allerdings derzeit keine Anzeichen.

Das Virus ist trotz des engen Kontakts, den die Menschen in Asien mit Geflügel pflegen, erst sehr selten als Infektion bei Menschen aufgetreten. Seit 2003 wurde bei 112 Menschen das Virus H5N1 nachgewiesen, 57 Menschen sind an den Folgen dieser Grippe gestorben.

2. Wie kann sich der Mensch infizieren?

Eine Infektion des Menschen mit der Vogelkrankheit erfordert einen sehr intensiven Kontakt mit infizierten Vögeln oder deren Ausscheidungen. Bisher sind weltweit nur Menschen erkrankt, die z.B. auf Geflügelmärkten bzw. als Fänger in Geflügelhaltungen (unter Einatmung von Kotstaub) einen sehr intensiven Kontakt mit infiziertem Geflügel aufwiesen. Mangelnde Hygiene dürfte die Infektionen in diesen Ländern zudem gefördert haben. Viren werden bei Temperaturen über 70 Grad zerstört. Der Verzehr von gekochten Eiern und gebratenem Fleisch ist somit völlig unbedenklich.

3. Aktuelle Verbreitung des Vogelgrippe-Virus H5N1

Der neuerliche Ausbruch der Krankheit im Mai 2005 in Nordwest-China hat erstmals zu einem Massensterben von Wildvögeln geführt. Über 8000 Wasservögel, davon alleine rd. 5500 Streifengänse (Anser indicus) starben am Lake Qinghai an dem H5NI-Grippevirus. Daraufhin wurde von chinesischen Forschem gemutmaßt, dass das Virus von Vögeln entlang der Zugwege verfrachtet werden könnte. Ausbrüche der Krankheit in der Mongolei, Russland und Kasachstan im Juni, Juli und August 2005 bei gleichzeitiger Westwärtsbewegung wurden von Verantwortlichen in Russland wiederum als Folge einer Zugvogelverbreitung gedeutet.

Sieht man sich die Ausbrüche der Krankheit in ihrer geographischen Lage und zeitlichen Abfolge jedoch genauer an (vgl. Karte), so fällt auf, dass die "bird flu outbreaks" weder zeitlich - auch in Russland ist in diesen Monaten Brut- und nicht Zugzeit - noch räumlich mit Vogelzugwegen in Asien zusammenpassen. Auch hier ziehen die Vogel vornehmlich entlang von Nord-Süd-Achsen. Auffällig ist allerdings, dass die Westwärtsbewegung sehr eindeutig mit den Handelswegen in Südsibirien korrespondiert. So sind von Ost nach West folgende Städte bzw. Provinzen betroffen worden, die sämtlich z.B. auch Stationen der transsibirischen Eisenbahn sind: Ulan-Bator, Novosibirsk, Omsk, Tjumen, Kurgan und Tscheljabinsk (Südural). Das Verbreitungsmuster lässt somit nach unserer Auffassung mit großer Wahrscheinlichkeit den Schluss zu, dass eine Verbreitung der Vogelgrippe durch legalen oder illegalen Tiertransport erfolgte und Zugvögel - wenn überhaupt - eine untergeordnete Rolle spielten. [Anm. "Untermain": Die im Text der Vogelschutzwarte erwähnte Übersichtskarte ist wenig anschaulich und deshalb hier ausgelassen.]

4. Können Zugvögel das Vogelgrippe-Virus nach Mitteleuropa bringen? Welche Arten kommen dafür in Frage?

Dieser Fall ist theoretisch bei einer "worst case"-Betrachtung nicht auszuschließen. Allerdings finden zwischen den betroffenen südsibirischen Provinzen oder Kasachstan und Mitteleuropa keine nennenswerten direkten Zugvogelbewegungen statt. Sibirische Wintergäste in Deutschland stammen vor allem aus weiter nördlich oder weiter westlich gelegenen Regionen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass sich Vögel aus Mitteleuropa an Rastplätzen, wo sich auch Vögel aus Südsibirien aufhalten, infizieren können ("Staffellauf-Effekt"). Je weiter sich die Seuche nach Westen und Norden ausbreitet, um so größer ist dabei die Überlappung mit dem Zugvogelgeschehen in Mitteleuropa. Am theoretisch wahrscheinlichsten sind Infektionen noch bei Wasser- und Watvögeln (z.B. Enten, Gänse, Schwäne, Möwen, Schnepfen) sowie von nachgeordneter Bedeutung möglicherweise auch bei Arten, die aus diesen Regionen stammend in großen Individuenhäufigkeiten in Mitteleuropa überwintern (z.B. Saatkrähe).

5. Bestehen Gefahren für Vogelzuchtanlagen bzw. Geflügelhaltungen durch infizierte Zugvögel? Wie sind diese Gefahren für den Menschen einzuschätzen?

Die Gefahren für Mensch und Vogel in Vogelhaltungen sind in Mitteleuropa nach unserer Auffassung als sehr klein bis verschwindend gering zu beurteilen. Selbst den Fall vorausgesetzt, dass Wildvögel tatsächlich das Vogelgrippe-Virus H5N1 nach Mitteleuropa tragen, so besteht für die hier lebenden Menschen keine Gefahr, da z.B. Gänse und Enten aus Sibirien in Mitteleuropa sehr hohe Fluchtdistanzen von z. T. mehreren hundert Metern einhalten. Der für eine Infektion notwendige "intensive Kontakt" mit infizierten Vögeln ist somit nahezu ausgeschlossen. Auch fliegen Wasser- und Watvögel aus diesen Regionen in den Bundesländern unseres Zuständigkeitsbereichs - möglicherweise bis auf sehr wenige Ausnahmefälle - nicht in Geflügel-Freilandhaltungen ein. Sie meiden besiedelte Bereiche und halten sich insbesondere an den großen Flüssen und Stillgewässern auf. Somit werden auch hier die Gefahren durch infizierte Zugvögel als sehr gering eingeschätzt. Das Risiko, dass das Virus auf "stählernen Schwingen" durch legale oder illegale Tiertransporte in die Vogelhaltungen Mitteleuropas eindringt, ist nach übereinstimmender Meinung aller Experten als weitaus wahrscheinlicher zu beurteilen.

6. Welche Vorsorge- und Vorsichtsmaßnahmen werden empfohlen?

Trotz geringer Eintrittswahrscheinlichkeiten halten wir die Vorsorge- und Vorsichtsmaßnahmen, wie sie von der Bundesregierung bzw. den Landesregierungen in unserem Zuständigkeitsbereich angekündigt wurden, aufgrund der potentiell hohen Gefahren einer weltweiten Grippe-Epidemie und drohender wirtschaftlicher Schäden in der Geflügelwirtschaft für gerechtfertigt. So wird derzeit von den Fachbehörden in Zusammenarbeit mit der Vogelschutzwarte abgeprüft, ob es Vogelhaltungen in unserem Zuständigkeitsbereich gibt, die aufgrund ihrer Ausführung und räumlicher Nähe zu wichtigen Vogelrastgebieten möglicherweise mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen versehen werden müssen.

Die Vogelschutzwarte steht auch weiterhin in engem Kontakt mit den Fachbehörden für Tierseuchenbekämpfung der drei Bundesländer, wobei geplant ist, im Rahmen eines Monitorings insbesondere Wasservögel wie Gänse, Schwäne und Enten auf mögliche Anzeichen der Vogelgrippe zu überwachen. An einigen Stellen sollen hierzu gezielt Proben von besonders von der Vogelgrippe gefährdeten Arten gesammelt werden (Kotproben, Kloakentupfer, Rachenabstriche). Anzahl, Zeitpunkt und Ort der erforderlichen Probenahmen werden derzeit festgelegt.

Weiterhin werden alle ehrenamtlichen Ornithologen und Naturschützer in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland dazu aufgerufen, mit großer Aufmerksamkeit darauf zu achten, ob bei Schlafplatz-, Rast- oder Überwinterungszählungen Vögel Verhaltensauffälligkeiten einer Vogelgrippe zeigen oder möglicherweise an der Seuche verendete Vögel gefunden werden.

Ansprechpartner sind zunächst die Kreisverwaltungen und Verwaltungen kreisfreier Städte (Veterinärämter). Verendete Vögel, Sekret- oder Kotproben können von folgenden Institutionen untersucht werden:

Hessen:
Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) - Abt. II Veterinärmedizin, Marburger Str. 54, 35396 Gießen Tel. 0641/3006-730 Fax 0641/3006-99

Rheinland-Pfalz:
Landesuntersuchungsamt (LUA) - Institut für Tierseuchendiagnostik, Blücherstr. 34, 56073 Koblenz Tel. 0261/9149-599 Fax 0261/9149-570

Saarland:
Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz - Veterinärmedizin, Hellwigstr. 8-10, 66121 Saarbrücken. Tel. 0681/3000-570 Fax 0681/3000-596

Bei der Probenahme bestehen keine Gefahren einer Infektion, sofern gewisse hygienische Standards eingehalten werden. Um jegliches Risiko auszuschließen, sollten hierbei Einmal-Handschuhe getragen werden. Das erforderliche Material zur Probenahme sowie von den Probenehmem auszufüllende Begleitpapiere werden von den Veterinäramtern oder anderen zuständigen Behörden ausgegeben. Die frischen Proben müssen innerhalb von 48 Stunden bei den jeweiligen Untersuchungsämtern eingehen. Mit dem Kot ausgeschiedenes Virus verliert seine Infektiosität bei 20° C innerhalb weniger Tage (abhängig von der Virusmenge; Halbwertzeit ca. 3 Tage).

7. Wichtige informative Links zum Thema

Auszug:
Die NABU-Infoseite zum Thema Vogelgrippe
Vogelgrippe-Infos der Weltgesundheitsorganisation
Infos und Maßnahmenkatalog Hessen
Karte der Ausbrüche der Vogelgrippe (wird aktualisiert)