Fakten zur "Vogelgrippe" 2016: H5N8
Stand: 19.11.2016
Zum Auftreten der Geflügelpest wurde Dr. Peter Petermann um Hinweise gebeten. Er ist als Mitarbeiter des WAI (Wissenschaftsforum Aviäre INfluenza) einer derjenigen, der das Thema bundesweit am besten beurteilen kann und zu diesem Thema auch schon veröffentlicht hat. Gleichzeitig ist er langjähriges Mittglieder der HGON. Er fasst die Situation zusammen:
H5N8 ist in erster Linie eine Seuche unter Reiherenten. In den großen Rastgebieten sind in der Größenordnung von 1 % der Reiherenten infiziert, Tendenz anscheinend fallend. D.h., die Geflügelpest fällt nur dort auf, wo große Zahlen an Reiherenten zusammen sind. Das ist am Bodensee und an den holsteinischen Seen der Fall. In anderen Regionen sind die Bestände zu klein, als dass einzelne tote Reiherenten auffallen würden (dort gibt es weit verstreute Einzelnachweise).
2. Europaweit beschränken sich die Nachweise auf einen Streifen von der westlichen Ostsee zum Bodensee (aktuell mit Fortsetzung durch die Schweiz: Bielersee, Neuchatel, Genfer See). Alle Regionen außerhalb dieses Streifens durch die Mitte Deutschlands sind bisher nicht betroffen. Genetisch sind die Viren sehr ähnlich (analysierte Proben vom Bodensee, Plön, Dänemark und Polen), was auf einen gemeinsamen Infektionsherd hindeutet, der entweder in Deutschland oder - wahrscheinlicher - östlich liegt. Im Moment deutet alles auf Ungarn hin (Ausbruchsserie in Hausentenbeständen in der Puszta).
3. Infizierte Vögel fallen durch ihr Verhalten auf, insbesondere durch kreisende Kopfbewegungen und andere krampfartige Bewegungen. Darauf sollten Beobachter achten und Zeitpunkt, Ort und Art notieren und in ornitho.de eingeben oder sonstwie weitermelden. Die Krankheit selbst verläuft rasch. 1-3 Tage nach der Infektion sind die meisten Vögel tot.
4. Infizierte Vögel sollten schnellstens aus dem Gewässer entfernt werden! Kranke und tote Vögel sind als Nahrung interessant (Krähen, Blässhühner, Bussarde, Uhus...), nicht zuletzt auch für Fische, was wiederum Fischfresser gefährdet (Fische selbst infizieren sich nicht). Aufnahme der Viren mit der Nahrung ist für diese Arten tödlich. Dazu sollten tote Vögel keinesfalls selbst entsorgt, sondern die kreisweit organisierten Veterinärbehörden in den Landratsämtern mit exaktem Fundort informiert werden. Vögel abseits von Wasserflächen und Feuchtgebieten, die infolge einer offensichtlichen Todesursache umgekommen sind (wie Mäusebussarde als wahrscheinliche Verkehrsoper an einer Bundesstraße oder eine Amsel unter einer Fensterscheibe), sollten hingegen nicht gemeldet werden.
5. Für die Epidemiologie wäre auch wichtig zu melden, wo trotz Suche keine toten Wasservögel gesehen werden (Negativnachweise - wie aktuell im Kreis Bergstraße - werden die Regel bleiben).
Somit kann jeder hessische Beobachter zur Aufklärung der Herkunft oder Ausbreitung Geflügelpest beitragen, indem er Wasserflächen und Feuchtgebiete in den kommenden Wochen gezielt im Hinblick auf verhaltensauffällige, kranke oder tote Vögel hin kontrolliert und die Ergebnisse einschließlich der sicher am häufigsten auftretenden Kontrollen ohne Befund weiterleitet. Tote Wasservögel sollten dabei den zuständigen Veterinärbehörden gemeldet werden, Beobachtungen ohne Befund wie auch solche von kranken Vögeln sollten als Bemerkungen zu den normalen Beobachtungseinträgen über ornitho.de dokumentiert werden. Am wahrscheinlichsten ist bislang die These, dass nicht die Wildvögel die Geflügelpest in Haltungsbestände übertragen, sondern sich die Erkrankung im Gegenteil von Haltungen auf Wildvögel ausbreitet. Weitere Infos dazu finden sich auch hier:
Nabu.de